Haushaltshilfe | Niedersächsisches Landesamt für …
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe sind bis zur Höhe der Kosten, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, beihilfefähig, wenn die Haushaltshilfe beschäftigt wird, weil. die den Haushalt führende, beihilfeberechtigte Person bzw. die oder der den Haushalt führende, berücksichtigungsfähige Angehörige verstorben ist,